Lernende mit einer Beeinträchtigung – wie zum Beispiel Legasthenie/Dyslexie, Dyskalkulie, AD(H)S oder einer anderen psychischen oder körperlichen Behinderung – können in der beruflichen Grundbildung und in den Qualifikationsverfahren Benachteiligungen erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

 

Weitere Informationen sowie das Vorgehen für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs finden Sie hier: